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Hochzeit & Heirat News! 'Mit geringem Einkommen zur tragfähigen Rente' - Verbraucherinformation der ERGO Lebensversicherung

Veröffentlicht am Montag, dem 13. Oktober 2014 von Hochzeit-Heirat.Info

Hochzeit / Heirat Infos
Freie-PM.de: Alleinerziehend und wenig Lohn ? wie sorge ich für das Alter vor?

Viele Arbeitnehmer verdienen zu wenig zum Leben. Einige müssen sogar mit Hartz-IV aufstocken: 16 Prozent der Beschäftigten mit einem Niedriglohn verfügen über ein Einkommen, das unterhalb der Armutsschwelle liegt. Wer aber schon heute kaum über die Runden kommt, wird es im Alter noch schwerer haben. Ohne ausreichende private Alterssicherung wird sich das Problem der Altersarmut in Deutschland künftig verschärfen. Aber wie sorgt jemand für später vor, der heute kaum etwas hat? Anhand eines Beispiels erklärt ERGO Expertin Tatjana Höchstödter, wie das gelingen kann.

Die gesetzliche Rente allein genügt nicht

Am Beispiel einer jungen alleinerziehenden Mutter wird das Dilemma der Geringverdiener deutlich: Sie bezieht ein geringes Einkommen und das vielleicht schon seit mehreren Jahren. Zwar stehen ihre Kinder irgendwann auf eigenen Beinen. Damit wachsen für sie die Spielräume, wieder mehr zu arbeiten und entsprechend besser zu verdienen. "Dennoch wird ihre gesetzliche Rente nicht gerade auskömmlich sein - das ist selbst für Gutverdiener heute nicht mehr der Fall. Deshalb zahlt es sich aus, wenn sie als Geringverdienerin beizeiten vorgesorgt hat, etwa mit einer Riester-Rente, auch "Förderrente" genannt", so Tatjana Höchstödter, Vorsorgeexpertin bei ERGO. Diese Form der Vorsorge ist auch für Sparer mit geringem finanziellen Spielraum geeignet, weil sie vom Staat bezuschusst wird. Um die Zulagen vom Staat zu erhalten, reicht bereits ein jährlicher Eigenbeitrag von 60 Euro. "Die junge Frau aus dem Beispiel profitiert mit Kind sogar besonders", betont Höchstödter. "Denn sie erhält neben der Grundzulage von 154 Euro jährlich zusätzlich für jedes Kind 185 Euro - falls es nach dem 1. Januar 2008 geboren ist, sogar 300 Euro pro Jahr."

Ist Riestern für eine alleinerziehende Mutter möglich?

Die Riester-Rente bietet für Geringverdiener einen gangbaren Weg, etwas für die eigene Altersvorsorge zu tun. Allerdings erhält die junge Mutter aus unserem Beispiel die Berechtigung zur Förderrente nicht automatisch: "Wer zuhause bleibt und ausschließlich für das Kind da ist, hat an sich keinen Anspruch auf die staatliche Förderrente, erklärt ERGO Expertin Höchstödter. "Mit einem Mini-Job auf 450-Euro-Basis können junge Mütter aber beides haben: weiterhin genug Zeit für die Kleinen - und den Riester-Anspruch. Vorausgesetzt, die Geringverdienerin zahlt von ihrem Einkommen Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rente ein." So können auch Alleinerziehende mit kleinen Kindern - ganz ohne Trauschein und Vollzeitstelle - mit geringem Einsatz viel für ein sicheres Einkommen im Alter tun.

Selbst ist die Frau

Bei der Altersvorsorge gilt schon längst: Selbst ist die Frau. Denn auch eine Heirat würde die junge Mutter aus unserem Beispiel nicht unbedingt vor einer Versorgungslücke im Alter bewahren. "Angenommen, die junge Mutter ohne eigenes Einkommen findet einen neuen Partner und heiratet. Dadurch verbessert sie ihre spätere Rentensituation nicht unbedingt: Ihr Einsatz für die Familie wird bis auf die Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rente noch immer nicht angerechnet", sagt Tatjana Höchstödter. Als Hausfrau ist sie auch nicht rentenversicherungspflichtig und könnte so wiederum keinen Riester-Vertrag abschließen. "Ist der Ehepartner aber berufstätig und hat eine geförderte Riester-Rente, kann auch die Frau ihre eigene Riester-Förderung in Anspruch nehmen", sagt die Expertin von ERGO. Die einzige Voraussetzung: Die Frau schließt einen eigenen förderfähigen Altersvorsorgevertrag ab und zahlt mindestens fünf Euro monatlich - also 60 Euro im Jahr - in den Vertrag ein. So kann sie selbst riestern und erhält dafür die volle staatliche Riester-Förderung.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.670


Kurzfassung:

Tragfähige Rente auch für Geringverdiener

3 Tipps für die Altersvorsorge

Geringverdiener sind regelmäßig von Altersarmut bedroht. Häufig verdienen Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor schon heute nicht genug zum Leben, 16 Prozent liegen sogar unterhalb der Armutsgrenze. Schutz vor Armut im Alter bietet Betroffenen nur die private Altersvorsorge. ERGO Expertin Tanja Höchstödter gibt drei wertvolle Tipps für eine passende Altersvorsorge.

1. Riester-Rente

Stichwort: "Alleinerziehende Mütter" - am Paradebeispiel für Geringverdiener wird das Problem deutlich: Aufgrund der Kindererziehung beziehen sie über Jahre hinweg nur ein geringes Einkommen, wodurch auch die gesetzliche Rente sehr niedrig ausfällt. Gerade Geringverdiener müssen diese Versorgungslücke selbst ausgleichen. Mit begrenzten finanziellen Mitteln eignet sich dafür insbesondere die Riester-Rente, weil sie vom Staat bezuschusst wird. Schon ab einem jährlichen Eigenbetrag von 60 Euro erhalten Sparer die staatliche Zulage von 154 Euro jährlich. Alleinerziehende Mütter bekommen zusätzlich für jedes Kind 185 Euro; wenn es nach dem 1. Januar 2008 geboren wurde, sogar 300 Euro pro Jahr.

2. Voraussetzungen für die Förderung

Um die staatliche Förder-Rente zu erhalten, müssen alleinerziehende Mütter grundsätzlich eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Schon ein Mini-Job auf 450-Euro-Basis bietet Alleinerziehenden die Möglichkeit, den Riester-Anspruch zu erwerben. Voraussetzung: Sie zahlen von ihrem Einkommen auch die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

3. Selbst ist die Frau

In der Altersvorsorge gilt: Selbst ist die Frau. Auch eine Heirat kann die Versorgungslücke nicht schließen: Eine verheiratete Hausfrau und Mutter ist nicht gesetzlich rentenversichert. Ausschließlich die Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung werden angerechnet. Nur wenn der Ehepartner berufstätig ist und eine Riester-Rente hat, kann auch die Frau einen eigenen Förder-Anspruch erwerben. Dafür muss sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen und den geforderten Eigenbetrag von 60 Euro jährlich einzahlen.

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Über die ERGO Versicherungsgruppe
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in über 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. ERGO bietet ein umfassendes Spektrum an Versicherungen, Vorsorge und Serviceleistungen. Im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den führenden Anbietern. Rund 46.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2013 nahm ERGO Beiträge in Höhe von 18 Mrd. Euro ein und erbrachte für ihre Kunden Versicherungsleistungen von 17 Mrd. Euro.?
ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo.com
ERGO Lebensversicherung
Robert Hirmer
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-6874

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Dr. Sabine Gladkov
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Alleinerziehend und wenig Lohn ? wie sorge ich für das Alter vor?

Viele Arbeitnehmer verdienen zu wenig zum Leben. Einige müssen sogar mit Hartz-IV aufstocken: 16 Prozent der Beschäftigten mit einem Niedriglohn verfügen über ein Einkommen, das unterhalb der Armutsschwelle liegt. Wer aber schon heute kaum über die Runden kommt, wird es im Alter noch schwerer haben. Ohne ausreichende private Alterssicherung wird sich das Problem der Altersarmut in Deutschland künftig verschärfen. Aber wie sorgt jemand für später vor, der heute kaum etwas hat? Anhand eines Beispiels erklärt ERGO Expertin Tatjana Höchstödter, wie das gelingen kann.

Die gesetzliche Rente allein genügt nicht

Am Beispiel einer jungen alleinerziehenden Mutter wird das Dilemma der Geringverdiener deutlich: Sie bezieht ein geringes Einkommen und das vielleicht schon seit mehreren Jahren. Zwar stehen ihre Kinder irgendwann auf eigenen Beinen. Damit wachsen für sie die Spielräume, wieder mehr zu arbeiten und entsprechend besser zu verdienen. "Dennoch wird ihre gesetzliche Rente nicht gerade auskömmlich sein - das ist selbst für Gutverdiener heute nicht mehr der Fall. Deshalb zahlt es sich aus, wenn sie als Geringverdienerin beizeiten vorgesorgt hat, etwa mit einer Riester-Rente, auch "Förderrente" genannt", so Tatjana Höchstödter, Vorsorgeexpertin bei ERGO. Diese Form der Vorsorge ist auch für Sparer mit geringem finanziellen Spielraum geeignet, weil sie vom Staat bezuschusst wird. Um die Zulagen vom Staat zu erhalten, reicht bereits ein jährlicher Eigenbeitrag von 60 Euro. "Die junge Frau aus dem Beispiel profitiert mit Kind sogar besonders", betont Höchstödter. "Denn sie erhält neben der Grundzulage von 154 Euro jährlich zusätzlich für jedes Kind 185 Euro - falls es nach dem 1. Januar 2008 geboren ist, sogar 300 Euro pro Jahr."

Ist Riestern für eine alleinerziehende Mutter möglich?

Die Riester-Rente bietet für Geringverdiener einen gangbaren Weg, etwas für die eigene Altersvorsorge zu tun. Allerdings erhält die junge Mutter aus unserem Beispiel die Berechtigung zur Förderrente nicht automatisch: "Wer zuhause bleibt und ausschließlich für das Kind da ist, hat an sich keinen Anspruch auf die staatliche Förderrente, erklärt ERGO Expertin Höchstödter. "Mit einem Mini-Job auf 450-Euro-Basis können junge Mütter aber beides haben: weiterhin genug Zeit für die Kleinen - und den Riester-Anspruch. Vorausgesetzt, die Geringverdienerin zahlt von ihrem Einkommen Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rente ein." So können auch Alleinerziehende mit kleinen Kindern - ganz ohne Trauschein und Vollzeitstelle - mit geringem Einsatz viel für ein sicheres Einkommen im Alter tun.

Selbst ist die Frau

Bei der Altersvorsorge gilt schon längst: Selbst ist die Frau. Denn auch eine Heirat würde die junge Mutter aus unserem Beispiel nicht unbedingt vor einer Versorgungslücke im Alter bewahren. "Angenommen, die junge Mutter ohne eigenes Einkommen findet einen neuen Partner und heiratet. Dadurch verbessert sie ihre spätere Rentensituation nicht unbedingt: Ihr Einsatz für die Familie wird bis auf die Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rente noch immer nicht angerechnet", sagt Tatjana Höchstödter. Als Hausfrau ist sie auch nicht rentenversicherungspflichtig und könnte so wiederum keinen Riester-Vertrag abschließen. "Ist der Ehepartner aber berufstätig und hat eine geförderte Riester-Rente, kann auch die Frau ihre eigene Riester-Förderung in Anspruch nehmen", sagt die Expertin von ERGO. Die einzige Voraussetzung: Die Frau schließt einen eigenen förderfähigen Altersvorsorgevertrag ab und zahlt mindestens fünf Euro monatlich - also 60 Euro im Jahr - in den Vertrag ein. So kann sie selbst riestern und erhält dafür die volle staatliche Riester-Förderung.
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Tragfähige Rente auch für Geringverdiener

3 Tipps für die Altersvorsorge

Geringverdiener sind regelmäßig von Altersarmut bedroht. Häufig verdienen Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor schon heute nicht genug zum Leben, 16 Prozent liegen sogar unterhalb der Armutsgrenze. Schutz vor Armut im Alter bietet Betroffenen nur die private Altersvorsorge. ERGO Expertin Tanja Höchstödter gibt drei wertvolle Tipps für eine passende Altersvorsorge.

1. Riester-Rente

Stichwort: "Alleinerziehende Mütter" - am Paradebeispiel für Geringverdiener wird das Problem deutlich: Aufgrund der Kindererziehung beziehen sie über Jahre hinweg nur ein geringes Einkommen, wodurch auch die gesetzliche Rente sehr niedrig ausfällt. Gerade Geringverdiener müssen diese Versorgungslücke selbst ausgleichen. Mit begrenzten finanziellen Mitteln eignet sich dafür insbesondere die Riester-Rente, weil sie vom Staat bezuschusst wird. Schon ab einem jährlichen Eigenbetrag von 60 Euro erhalten Sparer die staatliche Zulage von 154 Euro jährlich. Alleinerziehende Mütter bekommen zusätzlich für jedes Kind 185 Euro; wenn es nach dem 1. Januar 2008 geboren wurde, sogar 300 Euro pro Jahr.

2. Voraussetzungen für die Förderung

Um die staatliche Förder-Rente zu erhalten, müssen alleinerziehende Mütter grundsätzlich eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Schon ein Mini-Job auf 450-Euro-Basis bietet Alleinerziehenden die Möglichkeit, den Riester-Anspruch zu erwerben. Voraussetzung: Sie zahlen von ihrem Einkommen auch die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

3. Selbst ist die Frau

In der Altersvorsorge gilt: Selbst ist die Frau. Auch eine Heirat kann die Versorgungslücke nicht schließen: Eine verheiratete Hausfrau und Mutter ist nicht gesetzlich rentenversichert. Ausschließlich die Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung werden angerechnet. Nur wenn der Ehepartner berufstätig ist und eine Riester-Rente hat, kann auch die Frau einen eigenen Förder-Anspruch erwerben. Dafür muss sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen und den geforderten Eigenbetrag von 60 Euro jährlich einzahlen.

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